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BGH, 18.09.1991 - XII ZB 113/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung des Versorgungsausgleichs - Beschwerdebefugnis bzgl. der Höhe eines Versorgungsausgleichs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87
Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen …
Auszug aus BGH, 18.09.1991 - XII ZB 113/88
Ein privatrechtlich organisierter Träger der betrieblichen Altersversorgung, bei dem ein verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich in Betracht kommt, ist am Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nicht materiell beteiligt und kann mangels einer Rechtsbeeinträchtigung im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG mit der Beschwerde nicht geltend machen, hinsichtlich eines bei ihm bestehenden Anrechts sei § 3b VAHRG falsch gehandhabt worden (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 - FamRZ 1989, 369 = NJW 1989, 858 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 164/88 - FamRZ 1991, 175). - BGH, 04.10.1990 - XII ZB 164/88
Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen …
Auszug aus BGH, 18.09.1991 - XII ZB 113/88
Ein privatrechtlich organisierter Träger der betrieblichen Altersversorgung, bei dem ein verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich in Betracht kommt, ist am Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nicht materiell beteiligt und kann mangels einer Rechtsbeeinträchtigung im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG mit der Beschwerde nicht geltend machen, hinsichtlich eines bei ihm bestehenden Anrechts sei § 3b VAHRG falsch gehandhabt worden (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 - FamRZ 1989, 369 = NJW 1989, 858 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 164/88 - FamRZ 1991, 175). - BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 209/87
Antragsberechtigung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen …
Auszug aus BGH, 18.09.1991 - XII ZB 113/88
Vorliegend handelt es sich zwar um das Sonderverfahren nach Art. 4 § 1 VAwMG, für das solche Versorgungsträger antragsberechtigt sind (Senatsbeschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 209/87 - FamRZ 1989, 602 = NJW 1989, 1860). - BGH, 20.02.1991 - XII ZB 11/89
Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren
Auszug aus BGH, 18.09.1991 - XII ZB 113/88
Auch für dieses Verfahren hat der Senat deren Beschwerdebefugnis aber bereits verneint (Beschluß vom 20. Februar 1991 - XII ZB 11/89 - FamRZ 1991, 678).